Platzordnung/ AGBs

§ 1 An- und Abreise

 

  1. Vor dem Betreten des Campingplatzes im Büro/ Anmeldung anmelden.
  2. Täglich kann in der Nebensaison ab 8:00 Uhr angereist werden, in der Hauptsaison erst ab 11:00 Uhr
  3. Bei Anreise muss ein Personalausweis oder Reisepass im Büro/ Anmeldung vorgelegt werden, um Ihre Daten festzuhalten.
  4. Die Kurkarte/ Gästekarte wird bei der Anmeldung ausgefüllt und ausgehändigt.
  5. Abreise ist in der Nebensaison flexibel absprechbar, in der Hauptsaison bis 11:00 Uhr.
  6. Am Tag der Abreise wird vor der Abreise der Stromstand abgelesen und ausgerechnet, danach kann die Rechnung beglichen werden.
  7. Der Campingplatz hat täglich 7:30 - 22:00 Uhr die Schranken geöffnet. Das Büro/ Anmeldung täglich von 8:00 - 13:00 Uhr und 15:00 Uhr. (Bei Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten, bitte beim Platzwart melden).
  8. Wird bei der Abreise die Zahlung versäumt, wird eine Aufforderung per Post an den Mieter ausgestellt. Reagiert dieser nicht, werden nach der letzten Abmahnung rechtliche Schritte eingeleitet.

 

§ 2 Preise und Zahlung

 

  1. Die Rechnungen werden anhand der aktuell geltenden Preise erstellt.
  2. Die Rechnung für den Aufenthalt wird am Tag der Abreise, nach Ablesung des Stromstandes (wenn genutzt wurde), beglichen.
  3. Die aktuellen preise sind öffentlich einsehbar ausgelegt.
  4. Zur Erhebung der Kurabgabe sind wir gesetzlich verpflichtet. Diese werden mit der Rechnung zusammen beglichen.
  5. Angenommene Zahlungsarten: Bar, EC-Karte (auch kontaktlos), Gutschein, Visa & Mastercard.
  6. Die Personengebühr ist nicht auf Dritte übertragbar. Die von uns erhibene Personengebühr ist Personengebunden.
  7. Tagesgäste müssen sich vor dem Betreten des Campingplatzes im Büro/ Anmeldung anmelden.

 

§ 3 Nutzungsbedingungen

 

Der Vertrag wird zwischen Ihnen und dem Rosencamp Kniese abgeschlossen.

  1. Auf einem Stellplatz darf nur maximal ein PKW stehen, alles andere bedarf einer Absprache mit dem Platzwart. Das Abstellen von PKWs auf anderen als dem zugewiesenen Stell- oder Parkplatz ist nicht erlaubt. Parken auf einem anderen Stellplatz bedarf der Zustimmung des Platzwartes.
  2. Minderjährige dürfen den Platz bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nicht ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Erwachsene nutzen. Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche mit schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten alleine anreisen.
  3. Der Mieter ist dazu verpflichtet, den gepachteten Stellplatz jederzeit in einem ordentlichen Zustand zu halten. Dazu gehört die Entsorgung von Müll und Unrat auf seinem Stellplatz. Bei Abreise ist der Stellplatz im Urzustand (ordentlich) zu hinterlassen. Geschieht dies nicht, erhält der Vermieter vom Mieter eine Entschädigung in Höhe von 50,00 €, um den Platz zur erneuten Vermietung wiederherzurichten.
  4. Erlaubt sind Hunde und Katzen, wenn sie an der Leine geführt werden. Der Mieter ist verpflichtet, Verunreinigungen, die durch seine Tiere verursacht werden, sofort zu beseitigen. Tiere sind auf dem gesamten Gelände (bis auf Gebäuden und dem Spielplatz) herzlich willkommen. Kleintieren dürfen auch mitgebracht werden, sollen diese aber draußen gehalten werden, erfordert dies eine Absprache mit dem Platzwart.
  5. Auf dem Stellplatz dürfen keine baulichen Anlagen wie feste Anbauten, Einfriedungen sowie Trennwände aus leicht entflammbaren oder hitzeempfindliche Materialien errichtet werden.
  6. Das Ausüben eines Gewerbes, sowie das Anmelden eines Wohnsitzes ist auf dem gesamten Gelände nicht gestattet.
  7. Die Nutzung des Stellplatzes durch Dritte ist nur mit Absprache und vorheriger Anmeldung bei dem Platzwart erlaubt. Dafür werden Entgelte gemäß den gültigen Preisliste erhoben und abgerechnet. Tagesgäste dürfen die Einrichtungen des Campingplatzes nicht nutzen.
  8. Das Grillen ist generell erlaubt, sowie der Grill auf Beinen steht und bei Trockenheit Wasser zum Löschen in greifbarer Nähe steht. Offene Feuer, wie z.B. Lagerfeuer, sind verboten.
  9. Der Gast hat sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und der reibungslosen Betrieb auf dem Campingplatz nicht gestört werden.
  10. Die Ruhezeiten von 13:00 bis 15:00 Uhr und 22:00 bis 7:30 Uhr sind auf dem ganzen Campingplatz einzuhalten. Bitte auch die Kinder für diese Zeiten sensibilisieren.
  11. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die täglichen Reinigungszeiten von 10:00 bis ca. 13:00 Uhr.

 

§ 4 Ver- und Entsorgung

 

  1. Der Vermieter versorgt den Mieter bei Bedarf mit Strom, der per kW bei Abreise abgerechnet wird.
  2. Der Mieter haftet für die Sicherheit der Stromzuführung vom Stromkasten zu einem Wohnwagen/Wohnmobil/Zelt/Fahrzeug.
  3. Zur Abwasserentsorgung sind die dafür gekennzeichneten Becken zu nutzen, dies gilt auch für die Toilettenkassetten. Die Wohnwagen/Wohnmobile haben sich so auf den Stellplatz zu stellen, dass der Nachbarstellplatz nicht betreten wird, um Wasser nachzufüllen oder die Toilettenkassette zu entnehmen.
  4. Haus-, Plastik- und Papiermüll sind zu sortieren und in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Altglas darf auf dem Altglashänger entsorgt werden.
 Sonder- und Sperrmüll dürfen nur nach Absprache mit dem Platzwart entsorgt werden.

 

§ 5 Nutzung der Anlage des Vermieters

 

  1. Alle Räume sind ordentlich und sauber zu hinterlassen, sowie pflegliche Behandlung vom Campingplatzeigentum. Schäden am Eigentum des Campingplatzes, die durch den Mieter/Gast verursacht worden sind, sind sofort zu melden.
  2. Die Aufsichtspflicht über seine Kinder nimmt der Mieter/Gast jederzeit war. Kinder unter 6 Jahren sollten nur in Begleitung auf dem Gelände unterwegs sein.
  3. Das vorsätzliche Zerstören oder Beschädigen der Anlage oder Eigentums des Vermieters durch den Mieter, einer anderen, auf dem Stellplatz gemeldeten Person, oder von Gästen des Mieters, sind ein Grund für eine fristlose Kündigung des Mietvertrages.

 

§ 6 Haftung und Sicherheit

 

  1. Sofern nicht grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Vermieters vorliegt, haftet dieser nicht für Schäden, die dem Pächter, seinen Angehörigen oder
    Gästen, sowie seinem Eigentum bei der Nutzung des Stellplatzes, sowie der Anlagen, entsteht.
  2. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die verursacht wurden von Dritten. Sowie auch nicht bei Wettereinflüssen, Wildtieren oder höherer Gewalt.
  3. Mit der Annahme der Platzordnung/ABGs, garantiert der Mieter die Sicherheit der Gasanlage, sorgt für die regelmäßige Überprüfung. Dieses muss der Mieter bei Verlangen nachweisen können, und haftet bei Schäden, durch fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten.
  4. Auf jedem Stellplatz dürfen nicht mehr als 2 Liter brennbare Flüssigkeit gelagert werden, dies gilt nicht für Flaschengas für den laufenden Gebrauch. (Landesverordnung über Camping- und Wochenplätzen vom 13. Juli 2010, § 7 Brandschutz (7))

 

§ 7 Beendigung des Mietvertrages

 

  1. Das Mietverhältnis endet zum vereinbarten Abreisetermin. Der Abreisetermin kann nach Absprache und Kapazität verlängert werden.
  2. Mit Beendigung des Mietvertrages, übergibt der Mieter dem Vermieter den Stellplatz aufgeräumt und führt alle Veränderungen auf den ursprünglichen Zustand zurück. Geschieht dieses nicht, erhält der Verpächter eine Entschädigung von 50,-€, für die Wiederherstellung.
  3. Entfernt sich der Mieter nach Beendigung des Vertrages ohne genaue Angabe der aktuellen Adresse und Kontaktdaten oder reagiert nicht innerhalb von vier Wochen auf die Räumung des Stellplatzes, ist der Verpächter berechtigt, die Gegenstände, Campingausrüstung etc. nach einer Frist von zwei Monaten vom Stellplatz zu räumen und nach nochmaliger schriftlichen Aufforderung freihändig zu veräußern. Der Pächter hat kein Anrecht auf die, aus der Veräußerung erhaltenen, Gelder.
  4. Der Vermieter kann den Vertrag fristlos kündigen, der Mieter sich zum vermehrten Male nicht an die Dort geltenden Regelungen gehalten hat. Eine vorzeitige Vertragskündigung ist nur unter Angabe von wichtigen Gründen zulässig. Dieses wäre u.a. Todesfall schwere Krankheit oder Unfall es Mieters oder eines engen Familienmitgliedes. Andere Gründe sind nach Absprache möglich.
  5. Das Vertragsverhältnis kann mit gegenseitigem Einverständnis aufgehoben werden.

 

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Der Vermieter übt auf dem gesamten Campingplatz das Hausrecht aus. Die Camping-, Landes und Gemeindeverordnung sind Bestandteile des Vertrages.

 

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